Geschäftstätigkeiten im Iran
Rechtsformen und Möglichkeiten

Die ausländischen Investoren und die iranischen Staatsbürger können in verschieden Formen im Iran investieren und sich präsentieren

I.

Investitionen im Rahmen von FIPPA
(Foreign Investment Promotion and Protection Act)
(Gesetz zur Förderung und zum Schutz ausländischer Kapitalanlagen im Iran)
vom 29 Juli 2002 und dessen Durchführungsbestimmungen vom 15. September 2002

II.

Gründung und Eintragung einer

 

1.  Zweigniederlassung

 

2. Repräsentanz

 

3. Handelsvertretung

III.

Gründung eines neuen Unternehmens und Beteiligung an einem vorhandenen Unternehmen im Iran

IV.

Joint Ventrure
Buy -back- Geschäfte

V.

Gründung einer Niederlassung in Freihandelszonen (Free Trade Zones -FTZ)

VI.

Eintragung von Patenten, Marken und des Geisteseigentums

Einige nützliche Informationen:

VII.

Bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und Iran

VIII.

Handels- und Gesellschaftsrecht

IX.

Aufenthalts- und Arbeitsrecht

X.

Immobilienrecht

XI.

Steuerrecht

XII.

Schiedsgerichtsbarkeit

XIII.

Prozessführung