Übersetzung mit Beglaubigung
Diskret - schnell - kompetent - preiswert
Für Übersetzungen von Dokumenten, Zeugnissen, Urkunden, wie
- Handelsregisterauszügen,
- Finanzamtsbescheinigungen,
- Gesellschaftsverträgen,
- Geburts-,
- Heirats- und Sterbeurkunden,
- Testamenten,
- Scheidungsurteilen,
- Führerscheinen,
- Arbeitszeugnissen,
- Schul- und Universitätszeugnissen usw.
verlangen Ämter und andere Stellen meistens eine Beglaubigung. Die Beglaubigung macht Ihre Übersetzung zu einem rechtlich gültigen Dokument. Ob Sie eine Beglaubigung benötigen, erfahren Sie von der Stelle, wo Sie die Übersetzung vorlegen wollen.
Texte, die unser Übersetzungsbüro für Sie übersetzt, können wir auch beglaubigen. Wir sind ermächtigte Übersetzer, ermächtigt bei zuständigen jeweiligen Oberlandesgerichten und Landgerichten. Beglaubigte Übersetzungen erstellen wir für alle europäischen und anderen Sprachen.
Ferner übernehmen wir
- die Überbeglaubigungen Ihrer Übersetzungen bei den zuständigen Gerichten
- Legalisierungen der Originaldokumente und der Übersetzungen beim Bundesverwaltungsamt (im Auftrag des Außenministeriums)
- Legalisierungen bei den arabischen Botschaften und iranischer Botschaft und anderen Botschaften (auf Anfrage),