Übersetzung mit Legalisierung
Diskret - schnell - kompetent - preiswert
Für Übersetzungen von Dokumenten, Zeugnissen, Urkunden, wie
- Handelsregisterauszügen,
- Finanzamtsbescheinigungen,
- Gesellschaftsverträgen,
- Geburts-,
- Heirats- und Sterbeurkunden,
- Testamenten,
- Scheidungsurteilen,
- Führerscheinen,
- Arbeitszeugnissen,
- Schul- und Universitätszeugnissen
- usw.,
die für den Ausland (besonders außerhalb der europäischen Union) bestimmt sind, müssen zusätzlich auch Überbeglaubigt und bei dem Bundesverwaltungsamt (im Auftrag des Außenministeriums) und dann bei den zuständigen Botschaften (besonders bei den arabischen Botschaften) legalisiert werden. Ob Sie eine Legalisierung benötigen, erfahren Sie von der zuständigen Botschaft, wo Sie die Übersetzung vorlegen wollen.
Texte, die unser Übersetzungsbüro für Sie übersetzt, können wir auch beglaubigen, Überbeglaubigen, legalisieren.
Ferner übernehmen wir
- die Überbeglaubigungen Ihrer Übersetzungen bei den zuständigen Gerichten,
- Legalisierungen der Originaldokumente und der Übersetzungen beim Bundesverwaltungsamt (im Auftrag des Außenministeriums),
- Legalisierungen bei den arabischen Botschaften und iranischer Botschaft und anderen Botschaften (auf Anfrage)