Juristische Tätigkeiten
Die Kanzlei von M. Razavidinani, im Iran (Teheran) zugelassener Rechtsanwalt in allen gerichtlichen Instanzen, spezialisiert sich auf iranisches Recht und übernimmt persönlich und mit Kooperation von anderen iranischen Rechtsanwälten ihre juristische Vertretung im Iran und in Deutschland zur Durchsetzung Ihrer Rechte und Forderungen in folgenden juristischen Bereichen und berät Sie gerne über:
1. Investitionen im Iran im Rahmen von FIPPA
(des Gesetzes zur Förderung und zum Schutz ausländischer Kapitalanlagen)
2. Investitionen im Iran außerhalb des FIPPA
Sie können im Iran in verschieden Formen investieren oder sich durch verschiedene Geschäftstätigkeiten präsentieren.
Sie können sich durch Firmengründung im Iran in Form von
► Gründung einer neuen Gesellschaft im Iran oder
► Gründung einer Niederlassung in Form von Zweigniederlassung und Repräsentanz im Iran oder
► Beteiligung an einem vorhandenen Unternehmen im Iran oder
► Gründung einer neuen Gesellschaft, Zweigniederlassung, Repräsentanz in Freihandelszonen (Free Trade Zone) im Iran
präsentieren.
3. Eintragung ihrer Patenten, Marken und Ihres Geisteseigentums im Iran
Das neue Gesetz zur Registrierung von Patenten, gewerblichen Mustern und Marken im Iran (Law of Registration of Patents, Industrial Designs and Trademarks) und die Durchführungsbestimmungen des Gesetzes zur Registrierung von Patenten, gewerblichen Mustern und Marken im Iran haben viele Vorteile und Erleichterungen für Eintragung von Patenten, Marken und geistigem Eigentum geschaffen und Sie können diese Vorteile und Erleichterungen zum Schutz Ihrer Marken nutzen.
4. Anerkennung und Vollstreckung deutscher (ausländischer) Urteile im Iran
Falls Sie ein rechtskräftiges Urteil in Deutschland oder außerhalb Deutschland erreicht haben, ich kann dieses Urteil im Iran anerkennen lassen und vollstrecken. Aus Kostengründen und zur Vermeidung der enormen Kosten werde ich dieses
Urteil in zwei Stufen erledigen:
► zuerst wird die Anerkennung dieses Urteils beim zuständigen Gericht beantragt. Falls das Urteil durch das Gericht anerkannt wird, kann man die zweite Stufe im Gang setzen. Die gerichtlichen Kosten für die Anerkennung des Urteils sind gering und für viele Unternehmen ist das zahlbar. Wird das Urteil nicht anerkannt, wird die zweite Stufe nicht nötig.
► Nach der Anerkennung des Urteils wird die zweite Schritte, bzw. die Vollstreckung des Urteils beantragt. Diese Stufe ist von der ersten Stufe getrennt. Die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten für diese Stufe wird separat berechnet und im Endeffekt hat der Vollstreckgegner einige dieser Kosten zu übertragen.
5. Erbschaftsachen (Erbschaftsangelegenheiten, Erbrecht) im Iran
Falls Sie durch den Tod Ihres Erblassers mobiles und immobiles Vermögen im Iran beerben, übernehme ich die gerichtlichen und außergerichtlichen Arbeiten für Sie im Iran.
► Zur Erbschaftsübertragung brauchen Sie einen iranischen Erbschein. Nach der Ausstellung des Erbscheins müssen Sie das Immobile und mobile Vermögen auf sich übertragen und dann können Sie über diese Vermögen verfügen.
Wir übernehmen für Sie die gesamte Arbeit bis zur Veräußerung der beerbten Gegenstände.
► Wir können vor dem Eintritt des Erbfalls und in der Lebenszeit des Erblassers auch die mobilen und immobilen Vermögen im Iran auf die Namen der zukünftige Erben mit geringen Kosten übertragen.
6. Forderungseinzug und Inkasso im Iran
► Wir können Ihre Forderung gegen den iranischen Schuldner gerichtlich und außergerichtlich durchsetzen.
Die Kosten für die außergerichtliche Durchsetzung der Forderung im Iran, wie: Mahnungen, Abschluss von Vergleichsverträgen, Vereinbarung von Ratenzahlungen oder Stundung der Forderung sind gering und bei dem Erfolg belasten sie die deutschen Unternehmer nicht viel.
► Die gerichtliche Durchsetzung der Forderung (Inkasso) im Iran durch Klageerhebung bis zur Vollstreckung übernehmen wir auch.
6. Arbeitsrecht im Iran
Wir beraten Sie gerne über das iranische Arbeitsrecht, die Gestaltung des Arbeitsvertrages, Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis im Iran, Lohnsteuer, Sozialabgabe und über andere gesetzliche Regelungen.
7. Familienrecht im Iran
Wir beraten Sie gerne über das Familienrecht des Iran, die Eheschließung, Morgengabe (Mar/ Mehr), Elterliche Sorge, Ehescheidung, Eheverträge und die gesetzlichen Bedingungen, Adoption (Annahme als Kind), das iranische Unterhalsrecht, Staatsangehörigkeit des/ der Ausländer/in nach dem Eheschließung im Iran
8. Gerichtliches Verfahren (Prozessführung) im Iran
Wir übernehmen Ihre Vertretung bei allen gerichtlichen Verfahren und Instanzen zur Durchsetzung Ihrer Rechte und Forderungen im Iran.
Ferner können wir Sie auch strafrechtlich vertreten.
9. Steuerrecht im Iran
Wir beraten Sie und Ihre Firma über das Steuerrecht, die Steuerarten, verschiedenen Steuersätze im Iran
10. Immobilienrecht im Iran
Wir beraten Sie und Ihre Firma über das Immobilienrecht, den Erwerb oder die Mietung von Immobilien und andere Angelegenheiten des Immobilienrechtes im Iran. Ferner können wir für Sie oder Ihre Firma Immobilien erwerben oder anmieten.
… mehr Information und Beratung
www.canoun.org
Bei Bedarf können sie sich jederzeit für Rückfragen als auch sonstige Absprachen, z.B. hinsichtlich der Beratung oder termingebundener Arbeiten an uns wenden.
In diesem Sinne nehmen wir mit besonderem Interesse Ihre Nachricht entgegen und verbleiben.
- Unsere Dienste:
Sie können sich über unsere juristischen Dienste telefonisch, per Fax, per E-Mail fragen, wir werden Ihnen gerne ein Angebot machen.
- Kontakt:
Telefon: (0221) 13 95 339
Fax: (0221) 13 95 346
Mobil: (0171) 23 15 213
Iran- Teheran: +98 (021) 889 557 82 & +98 (0919) 81 12 95 7CANOUN Übersetzungen und Kanzlei
M. RazavidinaniIranischer Anwalt u. Ermächtigter Übersetzer und allgemein beeidigte Dolmetscher, Jurist und Rechtskundiger
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